Rechtliches
Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Muster für eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Auftragsverarbeitung) gemäß Art. 28 DSGVO. Passen Sie die Parteien und Anlagen an Ihre Situation an.
1. Gegenstand und Dauer
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der im Hauptvertrag vereinbarten Dienste. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies notwendig ist, um die vertraglich vereinbarten Dienste bereitzustellen (z. B. Benutzerkonten, Abrechnung, Support, API-Nutzung). Die Art und der Umfang sind im Hauptvertrag und in Anlage 1 (Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Arten von Daten, Kategorien der betroffenen Personen) festgelegt.
3. Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen, auch bezüglich der Übermittlungen in ein Drittland, es sei denn, das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten schreibt dies vor. Der Auftragsverarbeiter sorgt dafür, dass die zur Verarbeitung der Daten berechtigten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen werden umgesetzt (Art. 32 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und bei der Gewährleistung der Einhaltung der Artikel 32 bis 36 DSGVO. Am Ende des Vertrags löscht oder übergibt der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten und löscht bestehende Kopien, es sei denn, eine Aufbewahrung ist gesetzlich erforderlich.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen (allgemein oder spezifisch) einsetzen. Dieselben datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wie in dieser Vereinbarung sind den Unterauftragsverarbeitern vertraglich auferlegt. Der Auftragsverarbeiter bleibt dem Verantwortlichen gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen der Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
5. Prüfungen
Der Verarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zur Nachweisführung der Einhaltung erforderlich sind, und ermöglicht und trägt zu Prüfungen und Inspektionen bei, gemäß dem Hauptvertrag und geltendem Recht.
Dies ist eine Vorlage. Lassen Sie sie vor der Nutzung von Ihrem Rechtsbeistand überprüfen. Anhang 1 (Verarbeitungsdetails) und Anhang 2 (technische und organisatorische Maßnahmen) sollten ausgefüllt und angehängt werden.